(Endfellner/Heugenhauser, FJ 11/2010, S. 335)
Die Autoren würdigen die UFS-Entscheidung RV/0642-W/10 vom 6. 4. 2010, wonach der Ankauf von Briefmarkenvorräten von einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner, der diese über einige Jahre nicht verbraucht, keine Vorauszahlung iSd § 4 Abs 6 EStG darstelle, sondern im Jahr der Bezahlung zu einer Betriebsausgabe führe.