(Schmidt, SWK 31/2010, S 930)
Der Autor behandelt den Mietkauf als Finanzierungsvariante, dessen Vorteile weniger bekannt seien als die Vorteile des Leasings. Neben der Flexibilität hinsichtlich der Leasingvertragslaufzeit sowie der Restwertbestimmung zeichne sich diese Finanzierungsvariante dadurch aus, dass keinerlei gesetzliche Gebühren (dh keine Miet- oder Kreditvertragsgebühren) anfielen.