(Weinzierl, SWK 32/2010, S 956)
Mit 1. 1. 2011 tritt der zweite Teil des Mehrwertsteuerpakets in Kraft, der ua die Bestimmungen zum Leistungsort für unterrichtende Tätigkeiten und diese Leistungen der Veranstalter ändert. Für Seminarleistungen ist daher der Leistungsort neu zu bestimmen. Die Autorin behandelt die damit einhergehenden Fragen.