(Ludwig, SWK 32/2010, S 962)
Die Abgabenbehörde hat auf Antrag eines Rechtsträgers oder auch von Amts wegen festzustellen, ob die Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen der §§ 34 ff BAO vorliegen. Ludwig zeigt die Probleme von Gemeinnützigkeitsfeststellungen durch die Abgabenbehörden in der Praxis auf.