(Reger, ÖStZ 2010/1069, S. 550)
Ziel der am 18. November 2010 im NR verabschiedeten Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 ist es, eine Angleichung der strafrechtlichen Bewertung insb von schwereren Finanzdelikten an jene von vergleichbaren allgemeinen Betrugsdelikten herbeizuführen. Reger stellt in seinem Beitrag die wesentlichen Änderungen vor.