(Eilmansberger, ecolex 11/2010, S. 1024)
Die EU-Grundrechte binden in bestimmten Konstellationen auch die Mitgliedstaaten. Der Beitrag beschreibt, in welchen Fällen diese Bindung eingreift und wie Gerichte und Behörden diese Grundrechtskontrolle auszuüben haben.