(Inwinkl, RWZ 2010/80, S. 330)
Die EU hat zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems Dringlichkeitsmaßnahmen ergriffen, die auch Handlungen zur Schaffung eines Europäischen Finanzmarktaufsichtssystems mit einem Europäischen Rat für Systemrisiken bis Ende des Jahres 2010 vorsehen.