Arbeiten Kommanditisten für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG oder für die KG, gewähren sie Darlehen oder Kredite oder vermieten/verpachten sie an die KG oder an die Komplementär-GmbH, so treffen unterschiedliche Besteuerungskonzepte aufeinander. Systemkonsistente Lösungen sind das Ziel des Beitrags.