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Neue Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirtschaft

Info aktuellBGBlÖStZ 2011/1ÖStZ 2011, 1 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

Kurz vor dem Auslaufen der LuF PauschVO 2006 mit 31. 12. 2010 hat das BMF die für die nächsten 5 Jahre - 2011 bis einschließlich 2015 - anzuwendende LuF-PauschVO 2011 (Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft) kundgemacht. Gegenüber den bisherigen Bestimmungen ist es insbesondere zu folgenden Änderungen gekommen:

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