Kurz vor dem Auslaufen der LuF PauschVO 2006 mit 31. 12. 2010 hat das BMF die für die nächsten 5 Jahre - 2011 bis einschließlich 2015 - anzuwendende LuF-PauschVO 2011 (Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft) kundgemacht. Gegenüber den bisherigen Bestimmungen ist es insbesondere zu folgenden Änderungen gekommen: