EStG 1988: § 6 Z 14, § 12, InvFG 1993: § 1 Abs 1 und 2, § 6 Abs 5
VwGH 6. 7. 2011, 2007/13/0123
Bei einem Investmentfondsanteil iSd § 1 InvFG 1993 handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, das als Wertpapier eigener Art sowohl in der Handels- als auch der Steuerbilanz selbständig zu bilanzieren ist. Ungeachtet des für die Besteuerung der Erträge aus (inländischen) Investmentfonds geltenden Transparenzprinzips erfolgt beim Anteilsinhaber keine anteilige Zurechnung der im Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände.