(Kirchmayr-Schliesselberger/Achatz, taxlex 8/2011, S. 277)
Die Autoren befassen sich mit der jüngeren Rsp des EuGH und stellen diese einem aktuellen BFH-Urteil gegenüber. Sie kommen zum Ergebnis, dass eine restriktive Auslegung des Vorsteuerausschlusses unter anderem aus teleologischen Gründen geboten sei.