(Marchgraber, SWI 8/2011, S. 336)
Eine Definition des Begriffs der Gesellschaft bietet Art 3 Abs 1 lit b OECD-MA. Die Anknüpfung an das nationale Recht wirft die Frage auf, ob es auf die steuerrechtliche Beurteilung eines Gebildes ankommt oder ob juristische Personen - aufgrund ihrer Rechtsfähigkeit nach privat- oder öffentlich-rechtlichen Bestimmungen - jedenfalls als abkommensrechtliche Gesellschaften anzusehen sind.