Die Optimierung von Konzernstrukturen geht oftmals mit Beteiligungsübertragungen einher. In diesem Zusammenhang kann es auch zu einem grenzüberschreitenden Anteilstausch kommen. Dabei ist zu beachten, dass für internationale Schachtelbeteiligungen grundsätzlich ein Wahlrecht hinsichtlich der steuerlichen Behandlung zur Verfügung steht. Aufgrund von konzerninternen Beteiligungsumstrukturierungen kann es auch auf Ebene einer ausländischen Konzerngesellschaft zur Bündelung von unterschiedlich optierten internationalen Schachtelbeteiligungen kommen. Fraglich ist, welche steuerlichen Konsequenzen daran anknüpfen.