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"Gratisrate" bei Bausparverträgen, KESt-Pflicht

JudikaturÖStZ 2011/762ÖStZ 2011, 432 Heft 17 v. 1.9.2011

EStG 1988: § 93 Abs 4 Z 1 (§ 27 Abs 2 Z 1), § 19 Abs 1

VwGH 25. 5. 2011, 2006/13/0023

Mehrbeträge, die unabhängig von einer Wertsicherung und neben marktüblichen Zinsen gewährt werden, kommen als "besondere Entgelte oder Vorteile" iS der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 Abs 2 Z 1 EStG in Betracht.

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