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Verpflegung im Kindergarten als agB

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2011/726ÖStZ 2011, 409 Heft 17 v. 1.9.2011

Kann auf die seitens des Kindergartens als Bestandteil seines Angebots verabreichten Mahlzeiten (Jausen/Mittagessen) nicht verzichtet werden, sind die Verpflegungsaufwendungen als Teil der Kinderbetreuungskosten anzusehen und ist der Differenzbetrag zwischen den ausgewiesenen Essenskosten und der Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung im gesetzlichen Höchstausmaß von 2.300 € abzugsfähig.

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