(Plott, ÖStZ 2011/505, S. 291)
Durch die Einführung des § 95 Abs 5 EStG idF der Regierungsvorlage zum AbgÄG 2011 wird die bisherige Möglichkeit der Gutschrift von KESt bei gekürzten Kapitalerträgen wieder eingeführt bzw weitergeführt, wodurch der Liquiditätsnachteil der Anleger und die Belastung der Finanzverwaltung durch eine Unzahl von Anträgen nach § 240 Abs 3 BAO vermieden werden könne.