(Reidlinger/Rittenauer, ÖZK 2011/2, S. 48)
Die steuerliche Absetzbarkeit von kartellrechtlichen Geldbußen dürfte nach dem Entwurf des AbgÄG 2011 demnächst in Österreich praktisch zur Gänze ausgeschlossen sein. Damit werde - soweit es um EU-Geldbußen gehe - einer wiederholt in ausländischen Finanzverfahren vorgetragenen Rechtsansicht der Kommission Rechnung getragen.