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Achtung: Der Gewinnfreibetrag bei Personengesellschaften beträgt nicht immer 13 % vom Gewinn!

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2011/677ÖStZ 2011, 385 Heft 15 und 16 v. 8.8.2011

(Steirer/Schroeder, SWK 17/18/2011, S 699)

Im Zuge der Steuerreform 2009 wurde mit der Novellierung des Freibetrags gem § 10 EStG versucht, die selbständig Tätigen an die nichtselbständig Erwerbstätigen steuerlich anzunähern. Mit der Einführung des Gewinnfreibetrags sei der Steuervorteil des 13. und 14. Bezugs weitestgehend ausgeglichen worden.

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