(Biebl/Essler, SWI 6/2011, S. 264)
Wie in SWK-Heft 7/2011, S 361, erläutert, unterscheide die Neuregelung des § 57 GSpG zur Glücksspielabgabe in ihren Rechtsfolgen iZm dem Betrieb von VLTs zwischen Marktteilnehmern mit und solchen ohne Konzession. Im Lichte der EuGH-Rsp werfe dies in grenzüberschreitenden Fällen unionsrechtliche Fragestellungen hinsichtlich der Höhe der Besteuerung auf.