(Fellner, ÖStZ 2011/450, S. 271)
Die unendliche Geschichte der völlig unzureichenden Abbildung des Werts von Grundstücken durch die historischen Einheitswerte zum 1. 1. 1973 bzw 1. 1. 1988 wurde durch zwei Entscheidungen des VfGH fortgeschrieben, ohne dass eine Lösung der untragbaren Situation im Bereich der einheitswertabhängigen Leistungen in Sicht wäre.