(Rombold, SWK 14/2011, S 603)
Eine ungenaue Formulierung in § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG werfe die Frage auf, ob bei einer Fahrtstrecke von exakt 20 km bloß der Verkehrsabsetzbetrag oder bereits das ("kleine") Pendlerpauschale zusteht. Dasselbe Problem stelle sich beim "großen" Pendlerpauschale, weshalb der Gesetzgeber aufgerufen sei, dieses Redaktionsversehen zu beseitigen.