(Rinnhofer/Macho, taxlex 5/2011, S. 169)
Nach Übernahme von (Teil-)Betrieben ist ua die steuerrechtliche Behandlung der übernommenen Abfertigungsansprüche von besonderem Interesse für nachfolgende Betriebsprüfungen. In einer Case Study werden die Sachverhaltsermittlung und die anschließende rechtliche Würdigung ausführlich dargestellt, wobei das Hauptaugenmerk auf der Wahrung der "Gesamtgewinngleichheit" liegt.