(Endfellner, FJ 5/2011, S. 185)
Der Autor stellt zunächst den Verfahrenshintergrund und die Entscheidung des BFH vom 7. 12. 2010, IX R 40/09, dar. Davon ausgehend erörtert er, ob sich die im Titel wiedergegebene BFH-Rechtsauffassung auch auf Österreich umlegen lässt.