(Puchinger/Marschner, FJ 5/2011, S. 163)
Mit dem BBG 2011 wurde hinsichtlich Privatstiftungen - neben der Änderung der steuerlichen Situation - eine Meldeverpflichtung für Begünstigte durch den Stiftungsvorstand beschlossen. Im Beitrag wird die mittlerweile dazu veröffentlichte Meinung des BMF analysiert.