(Paterno/Steindl, ÖStZ 2011/326, S. 221)
Wenn ein "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied" nicht einheitlich an Gruppenmitglied und Gruppenträger ergangen ist, stellt sich die Frage, ob der Feststellungsbescheid das Gruppeneinkommen wirksam feststellt. Ist der "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied" wirksam ergangen, könne der Gruppenträger als übergangene Partei dagegen berufen.