(Wöber/Völkl, SWK 15/2011, S 663)
Mit der FinStrG-Novelle 2010 wurden einerseits die Wertgrenzen für die gerichtliche Zuständigkeit angehoben, andererseits setzt der neu eingeführte Tatbestand des Abgabenbetrugs die ausschließliche Gerichtszuständigkeit voraus. Die Autoren nehmen diese Änderungen zum Anlass, um Unterschiede zwischen verwaltungsbehördlichem und gerichtlichem Verfahren zu beleuchten.