(Aubauer/Rosenmayr, taxlex 5/2011, S. 186)
Die Novellen zum AuslBG und zum NAG schaffen mit 1. 7. 2011 ein neues kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem für qualifizierte Arbeitskräfte. Anhand objektiver Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse wird klar gelegt, unter welchen Voraussetzungen Menschen aus Drittstaaten zuwandern können.