Nach derzeit geltender Rechtslage haben Kreditinstitute damit zu rechnen, ab 1. 10. 2011 die Abzugspflicht bei der mit dem BBG 2011 eingeführten KESt neu (für Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sowie für Einkünfte aus Derivaten) wahrnehmen zu müssen. Gegen diese ausgeweitete Verpflichtung haben sich 14 Banken mit Individualanträgen an den VfGH gewandt.