(Gerhard, taxlex 2/2011, S. 150)
Zur Frage der Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung wurde eine Vorabentscheidung des EuGH eingeholt. Die wesentlichsten Aussagen des EuGH und deren Praxisrelevanz werden im Beitrag kurz dargestellt.