(Beiser, ÖStZ 2011/269, S. 156)
Der I. Senat des BFH hat dem Großen Senat die Frage vorgelegt, ob die Finanzverwaltung an vertretbare Auffassungen zu ungeklärten Rechtsfragen der Bilanzierung gebunden ist. Diese Frage sei nach dem Fehlerkalkül der Rechtsordnung zu verneinen. Die subjektive Richtigkeitsgewähr der Bilanzersteller erfasse dagegen Sach- und Rechtsfragen.