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Die neue land- und forstwirtschaftliche Pauschalierungsverordnung 2011

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2011/520ÖStZ 2011, 303 Heft 12 v. 17.6.2011

(Urban, FJ 4/2011, S. 142)

Die neue Pauschalierungsverordnung gilt für die Jahre 2011 bis einschließlich 2015 und enthält für Land- und Forstwirte einige Neuerungen. Der Autor stellt die Änderungen gegenüber der bisherigen Pauschalierungsverordnung dar, wobei die Änderungen für die einzelnen Betriebszweige gesondert behandelt werden.

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