(Urban, FJ 4/2011, S. 142)
Die neue Pauschalierungsverordnung gilt für die Jahre 2011 bis einschließlich 2015 und enthält für Land- und Forstwirte einige Neuerungen. Der Autor stellt die Änderungen gegenüber der bisherigen Pauschalierungsverordnung dar, wobei die Änderungen für die einzelnen Betriebszweige gesondert behandelt werden.