(Arnold, Der Gesellschafter 2/2011, S. 101)
Die Änderungen des PSG, die im Artikel dargestellt werden, betreffen vor allem die Bereiche der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands, die Besetzung weiterer Organe iSd § 14 Abs 2 PSG, die Erweiterung der Unvereinbarkeitsbestimmungen und neue Meldepflichten für den Stiftungsvorstand.