(Jann/Koppensteiner, SWK 10/2011, S 478)
Für natürliche Personen gelten die durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 eingeführten Neuregelungen der Vermögenszuwachsbesteuerung auch für solche Kapitalanlagen, die im Betriebsvermögen gehalten werden. Entstehen daraus allerdings Verluste, seien Einschränkungen über deren Verrechenbarkeit mit anderen Einkünften zu beachten.