Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 soll die Gutschrift von Kapitalertragsteuer bei nachträglich gekürzten Kapitalerträgen durch die Bestimmung des § 95 Abs 5 EStG wieder eingeführt werden. Dies soll in Fortführung der bisherigen Praxis des Gutschriftsystems bei rückgängig gemachten Kapitalerträgen erfolgen.