Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 gemäß § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um die Fahrzeugtypen KIA cee`d Typ ED SW (4 Seitentüren), KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren), Mitsubishi i-MiEV Van (2 Seitentüren) und Think City Van (Elektromotor) (2 Seitentüren) erweitert.