Am 31. Mai 2011 passierte die Regierungsvorlage zum AbgÄG 2011 (Bundesgesetz, mit dem das FlugAbgG, das EStG, das KStG, das UStG, das GebG, das VersStG, das KommStG, das NeuFÖG, das FLAG, die BAO, das GlSpG, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden) den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Im Folgenden ist der Allgemeine Teil der Erläuterungen mit den Hauptgesichtspunkten des Entwurfs (RV 1. 6. 2011, 1212 BlgNR 24. GP) abgedruckt: