(Mlcoch, SWK 11/2011, T 61)
Der Autor beschäftigt sich mit den GlSpG-Novellen 2008 und 2010, deren zahlreiche unklare Tatbestandmerkmale Auslegungsschwierigkeiten bereite bzw nicht erkennen ließen, welche Rechtsnorm auf einen bestimmten Lebenssachverhalt anzuwenden sei.