(Moser, SWK 10/2011, S 494)
Mit der Abschaffung der Kredit- bzw Darlehensvertragsgebühr wurde einer langjährigen Forderung der Wirtschaft Rechnung getragen. Mit dem BBG 2011 sind die Tarifpost 8 und die Tarifpost 19 in § 33 GebG entfallen. Moser untersucht, ob Abgabepflichtige ab 1. 1. 2011 keinerlei Augenmerk mehr auf die Kredit- bzw Darlehensvertragsgebühr richten müssen.