(Bodis, RdW 2011/240, S. 239)
Der VfGH hat mit Erk 2. 3. 2011 die Bestimmung des § 1 Abs 5 letzter Satz StiftEG, die bei Grundstückszuwendungen an den Einheitswert anknüpft, als verfassungswidrig aufgehoben. Da allerdings der aufgehobene Satz zwischenzeitlich aus anderen Gründen novelliert worden ist (BBG 2009), habe das Erkenntnis des VfGH auf die neue Rechtslage keine direkte Auswirkung.