(Gaedke/Lausegger, ecolex 4/2011, S. 356)
Die Novelle zum FinStrG, die mit 1. 1. 2011 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Neuerungen. Neue Wege eröffnen sich nunmehr vor allem für den präsumtiven Steuersünder, insb die Regelungen betr die strafaufhebende Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) wurden neu gefasst.