(Rüffler, GES 3/2011, S. 99)
Der Autor kommt zum Ergebnis, dass klassische Durchgriffstatbestände, die zu einer Außenhaftung der Gesellschafter führen, einen Eingriff in die Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Gleiches gelte für die §§ 72d und 71d Abs 2 IO und die unbeschränkte Haftung der Kommanditisten für Kommunalsteuerschulden gem § 6 KommStG.