(Schwaiger, SWK 12/2011, S 561)
Der Entwurf zum AbgÄG 2011 sieht die Einführung von Berufungszinsen vor. Das nimmt Schwaiger zum Anlass, die an und für sich bewährte Anspruchsverzinsung (§ 205 BAO) vor dem Hintergrund des deutschen Vorbilds kritisch zu analysieren.