(Philipp/Lenneis, ÖStZ 2011/318, S. 203)
Lopatka hat im Frühjahr 2010 den Vorschlag gemacht, die Bemessung der Familienbeihilfe künftig an die Lebenshaltungskosten am Aufenthaltsort des Kindes und damit an die Kaufkraftparitäten zwischen den Mitgliedstaaten zu knüpfen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer solchen Neuordnung.