In Weiterentwicklung seiner neuen Rechtsprechung zu gemischten Reisekosten (siehe auch die beiden VwGH-Erk vom 27. 1. 2011, 2010/15/0197, ÖStZ 2011/163, und 2010/15/0043 ÖStZ 2011/212) hat der BFH nun aufgezeigt, wie Aufwendungen für eine mit einem auswärtigen Sprachkurs verbundene Reise in abziehbare Werbungskosten und privat veranlasste Aufwendungen aufzuteilen sind. Im vorliegenden Fall der Teilnahme eines Bundeswehroffiziers an einem Sprachkurs in englischer Sprache in Südafrika ist demnach Folgendes zu beachten: