Bei einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§§ 108g ff EStG) stellt sich die Frage, ob der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Mindestbindefrist kündigen kann und als Konsequenz der Kündigung die (teilweise) Rückerstattung (durch Rückkauf) möglich ist. In der Literatur wird dazu überwiegend die Auffassung vertreten, das Kapital könne vor 10 Jahren nicht an den Steuerpflichtigen ausbezahlt werden. In der Rechtsprechung hat bisher lediglich das HG Wien in seiner (ein Kündigungsrecht bejahenden) Entscheidung vom 27. 2. 2009, 50 R 95/08i, zu dieser Problematik Stellung genommen und die Normen des EStG als bloß auf das Verhältnis der Abgabenbehörde zum Steuerpflichtigen Bezug nehmend und daher ohne Auswirkungen auf das zwischen den Parteien geschlossene Vertragsverhältnis beurteilt.