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Lohnaufwandskürzung bei Altersteilzeitmodell

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2011/444ÖStZ 2011, 263 Heft 11 v. 1.6.2011

Im Fall von Altersteilzeitvereinbarungen, deren Laufzeit vor dem 1. 1. 2004 begonnen hat, hat der VwGH nun ausgesprochen, dass die durch das steuerfreie Altersteilzeitgeld abgedeckten Lohnaufwendungen aufgrund des in § 20 Abs 2 EStG bzw § 12 Abs 2 KStG normierten Abzugsverbots nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigten sind (die erst mit dem BBG 2007 explizit in § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG aufgenommene Steuerbefreiung des Altersteilzeitgelds gem § 27 AlVG war nicht strittig).

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