(Bertl/Fröhlich, RWZ 2011/27, S. 82)
Wird ein Vertrag mit Preisklauseln vereinbart, die eine Variabilität der zukünftigen Zahlungen verursachen, stellt sich die Frage, ob bzw wie diese bilanziell zu erfassen sind. In den IFRS ist die Unterscheidung zwischen Finanzinstrumenten und anderen schwebenden Verträgen von Bedeutung, da Erstere immer bilanziell zu erfassen sind, Letztere nur bei einem drohenden Verlust.