(Fellinger, SWK 7/2011, S 349)
Der Gewinnfreibetrag gem § 10 EStG kann erstmals für die Veranlagung 2010 geltend gemacht werden und steht auch Steuerpflichtigen zu, die ihren Gewinn mittels Betriebsvermögensvergleichs ermitteln. Bei der Geltendmachung können sich insb für Bilanzierer mit abweichendem Wirtschaftsjahr 2009/2010 Unklarheiten ergeben.