(Bergmann, GES 2/2011, S. 86)
Nach dem EStR-Wartungserlass 2010 können Personengesellschaften zwar nur Einkünfte aus einer einzigen betrieblichen Einkunftsart haben, das gleichzeitige Beziehen von Einkünften aus Land-und Forstwirtschaft und solchen aus vermögensverwaltenden Tätigkeiten soll jedoch möglich sein. Nach Ansicht des Autors stehe dies in Widerspruch zum eindeutigen Gesetzeswortlaut.