(Fellner, SWK 7/2011, S 359)
Der VwGH hat die Streitfrage, ob ein E-Mail eine Urkunde im Sinne des GebG ist, in seinem aufgrund einer Amtsbeschwerde ergangenen Erkenntnis vom 16. 12. 2010, 2009/16/0271, entschieden und sich im Ergebnis der Auffassung des BMF angeschlossen. Der Autor setzt sich kritisch mit der Entscheidung auseinander.